Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen Online Shop
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Grundlegende Bestimmungen
1. Vorbehaltlich aller individuellen Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden in Schriftform, die Vorrang vor diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen haben, gelten für alle Bestellungen bei dem Online Shop www.woodupp.de der
MTP Online-Shop GmbH
Stenzelring 21
21107 Hamburg
Geschäftsführer: Pitt Neukirchner, Tim Neukirchner
-nachfolgend Verkäuferin-
ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
1.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausnahmslos auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn kein erneuter Hinweis darauf erfolgt. Soweit die Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, wird der Einbeziehung von eigenen Einkaufsbedingungen des Kunden hiermit widersprochen.
1.3. Verbraucher (§ 13 BGB) im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer (§ 14 BGB) jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin können über die Website www.woodupp.de abgerufen und ausgedruckt werden.
§2 Zustandekommen des Vertrages
2.1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
2.2. Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. Dabei handelt es sich hingegen um eine unverbindliche Aufforderung, bei www.woodupp.de Waren zu bestellen.
2.3. Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Mit Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ gibt der Kunde in der Bestellabwicklung einen verbindlichen Antrag zum Erwerb des Produktes ab (§ 145 BGB). Vor Abgabe der Bestellung können die Daten jederzeit geändert und eingesehen werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde diese AGB akzeptiert und damit in seinen Antrag aufgenommen hat.
2.4. Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen bei Bedarf hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können
2.5. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert (Empfangsbestätigung durch Verkäufer, wenn Bestellung erhalten). Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird .
Diese Bestätigung stellt aber noch keine Annahme des Antrags dar.
2.6. Der Kaufvertrag hinsichtlich der Ware kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Kaufangebots durch die Verkäuferin zustande (Auftragsbestätigung), die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird. In dieser oder einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext der Bestellung dem Kunden zusammen mit der Rechnung übermittelt. Der Vertragstext wird dabei unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§3 Lieferbedingungen und Warenverfügbarkeit
3.1. Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und in der Auftragsbestätigung genannten Waren zu den im Online Shop aufgeführten Preisen. Fehler und Irrtümer bleiben vorbehalten, insbesondere was die Warenverfügbarkeit betrifft.
3.2. Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen im Online Shop. Abbildungen auf der Website geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder. Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen werden zwar so genau wie möglich angegeben, können aber möglicherweise Abweichungen beinhalten. Die insoweit beschriebenen Eigenschaften stellen jedoch keine Mängel der von der Verkäuferin gelieferten Waren dar.
3.3. Von der Verkäuferin angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für das jeweilige Produkt keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt diese 14 Tage.
3.4. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt die Verkäuferin dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die Verkäuferin von einer Annahmeerklärung ab und informiert den Besteller. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
3.5. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die Verkäuferin ihm dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als 2 Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden (vgl. § 11) wird hiervon nicht berührt. Im Übrigen ist in diesem Fall auch die Verkäuferin berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird sie eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten.
3.6. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „nicht abgeladen frei Bordsteinkante“, mithin bis zu der zur Lieferanschrift nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen nichts anderes ergibt und auch nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat insoweit für eine ordnungsgemäße Entladung zu sorgen und gegebenenfalls notwendige technische Hilfsmittel (z.B. Gabelstapler) bereit zu halten.
3.7. Die Verkäuferin behält sich vor, die Lieferung einzelner Artikel oder der gesamten Bestellung in bestimmte Länder zu verweigern, wenn aufgrund der länderspezifischen Dokumentationsanforderungen der zu leistende bürokratische Aufwand unverhältnismäßig wird.
3.8. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von der Verkäuferin nicht bestritten bzw. anerkannt wird oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu der Forderung der Verkäuferin steht.
4.2. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
4.3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
4.4. Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
(c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§5 Transportschäden
5.1. Wird die Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, ist der Kunde gehalten, diese Fehler sofort beim Zusteller zu reklamieren und sich quittieren zu lassen. Zusätzlich sollte deswegen schnellstmöglich Kontakt zur Verkäuferin aufgenommen werden.
5.2. Die Versäumung einer solchen Reklamation oder der Kontaktaufnahme hat hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden keinerlei Konsequenzen, ermöglicht es der Verkäuferin aber, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
§6 Sachmängelgewährleistung und Garantie
6.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
6.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
6.3. Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
6.4. Die Verkäuferin haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
6.5. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
(a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
(b) Wir haben die Wahl der Art der Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(c) In einem solchen Fall beträgt die Gewährleistungsfrist auf von der Verkäuferin gelieferte Produkte 12 Monate. Hiervon unberührt bleiben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche und der Rückgriffanspruch nach § 478 BGB sowie Ansprüche wegen vorsätzlichem Handeln und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
6. Eine Garantie besteht bei den von der Verkäuferin gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§7 Eigentumsvorbehalt und Lieferung
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Verkäuferin.
7.2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager der Verkäuferin aus an die vom Kunden angegebene Anschrift.
7.3. Die Verkäuferin ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Produkte verpflichtet, wenn sie die Ware selbst ordnungsgemäß bestellt hat, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurde. Voraussetzung ist insoweit, daß die Verkäuferin die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und sie den Kunden über diesen Umstand unverzüglich in Kenntnis setzt. Darüber hinaus darf die Verkäuferin nicht das Risiko für die Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes werden dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko) übernimmt die Verkäuferin ausdrücklich nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Produkten, die nur ihrer Art nach bestimmt werden und austauschbar sind (Gattungsware). Die Verkäuferin ist nur zur Lieferung aus ihrem Warenvorrat und der von ihr bei ihrem Lieferanten bestellten Ware verpflichtet.
7.4. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes:
(a) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bis zum Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(b) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zwar weiterverkaufen. Für einen solchen Fall tritt er aber alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die Verkäuferin ab. Diese nimmt die Forderung an, der Kunde wird jedoch von ihr zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen allerdings nicht nachkommen, behält sich die Verkäuferin das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen.
(c) Mit Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
(d) Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert Ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen trifft sie allerdings selbst.
§8 Haftung
8.1. Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet sie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden.
8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin allerdings nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schäden, mit deren Eintritt typischerweise gerechnet werden muß. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
§9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Auf Verträge zwischen der Verkäuferin und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG, UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
9.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
9.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, ist dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.